Gemeinsam legen wir fest, in welcher Abteilung wir starten und welche Bereiche wir einbeziehen.


Im direkten Kontakt mit den Beschäftigten zeigen sich mögliche Stolperstellen am besten – für Unternehmen ein verlässlicher Ansatzpunkt, um Rückenbelastungen zu reduzieren.
Das SGA ist ein anerkanntes Verfahren zur Erfassung körperlicher und organisatorischer Belastungen am Arbeitsplatz und bietet genügend Flexibilität, um gezielt Schwerpunkte zu setzen. Gleichzeitig sorgt die standardisierte Vorgehensweise für eine systematische und nachvollziehbare Bewertung. Durch die Beteiligung der Beschäftigten ergibt sich nicht nur ein realistisches Bild der Arbeitsbedingungen, sondern auch eine höhere Akzeptanz für notwendige Anpassungen.
Unsere Arbeitsplatzanalyse berücksichtigt vor allem Faktoren, die den Rücken belasten können, zum Beispiel einseitige Beanspruchungen, ungünstige Abläufe oder fehlende Ausgleichsmöglichkeiten. Gerade bei Mitarbeitern mit länger bestehenden Rückenbeschwerden liefert die genaue Betrachtung der Arbeitssituation wertvolle Hinweise auf mögliche Ursachen. Das Verfahren ist ideal für Arbeitgeber, die Schwachstellen in der Arbeitsgestaltung erkennen und verbessern möchten, um rückenbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren.
Pro Mitarbeiter planen wir 75 Minuten ein. Davon entfallen 45 Minuten auf die Beobachtung am Arbeitsplatz und 30 Minuten auf ein anschließendes Kurzinterview. Die Auswertung erfolgt außerhalb des Termins.
Gemeinsam legen wir fest, in welcher Abteilung wir starten und welche Bereiche wir einbeziehen.
Wir begleiten die Mitarbeiter unaufdringlich bei typischen Tätigkeiten und erhalten so einen unmittelbaren Einblick in ihren Arbeitsalltag.
Im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern nehmen wir Rückmeldungen auf und ergänzen die Beobachtungen um persönliche Einschätzungen.
Wir werten die erhobenen Informationen aus, identifizieren relevante Belastungsfaktoren und erstellen eine kompakte Ergebnisdokumentation mit priorisierten Empfehlungen.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive aller Nebenkosten.


Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten gelten jedoch vereinfachte Anforderungen.
Bei der Durchführung haben Unternehmen einen Vorteil: Da gesetzlich keine bestimmte Methode vorgeschrieben ist, können sie die Gefährdungsbeurteilung mit anerkannten Instrumenten flexibel gestalten. Die Ergebnisse unserer Arbeitsplatzanalyse können dabei als fachlicher Baustein in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung einfließen.
Für psychische Belastungen sowie weitere Gefährdungsfaktoren sind ergänzende Verfahren erforderlich.
Möchten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung ergonomisch voranbringen?