Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und sehen Sie den Erfolg schwarz auf weiß! Weniger Ausfalltage, mehr Produktivität und ein starkes Employer Branding: Betriebliche Gesundheitsförderung zahlt sich aus – für Ihr Team und Ihr Unternehmen.
Gesunde Mitarbeiter sind das Rückgrat eines erfolgreichen Unternehmens – und genau hier setzen wir an. Wir bieten gezielte Lösungen, um Rückenbeschwerden vorzubeugen und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken. So sorgen Sie für mehr Wohlbefinden, weniger Ausfälle und ein leistungsfähiges Team.
Dass sich betriebliche Gesundheitsförderung lohnt, zeigen auch Studien: jeder investierte Euro bringt durchschnittlich 2,70 Euro an Einsparungen, allein durch reduzierte Fehlzeiten (iga.Report 40). Der positive Return on Investment (ROI) ist ein klarer Beweis dafür, dass gesunde Mitarbeiter nicht nur produktiver sind, sondern sich auch finanziell positiv auf das Unternehmen auswirken.
Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen für Fehlzeiten. Mit gezielten Maßnahmen beugen Sie Beschwerden vor und stärken die Gesundheit Ihres Teams.
Gesundheitsförderung im Unternehmen macht Sie für Fachkräfte noch interessanter. Zeigen Sie, dass Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiter wichtig ist!
Gesunde Mitarbeiter sind belastbarer, ausdauernder und leistungsfähiger – ein klarer Vorteil für Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein möchten.
Mitarbeiter, die sich geschätzt und gesundheitlich gut unterstützt fühlen, bleiben motiviert und dem Unternehmen langfristig treu. Eine starke Gesundheitskultur zahlt sich aus.
Rückenprobleme können teuer werden – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für das Unternehmen. Vorbeugende Maßnahmen reduzieren langfristig Behandlungskosten und Produktivitätsverluste.
Unternehmen können steuerliche Vorteile nutzen, wenn sie in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren. Ob eine Maßnahme steuerlich begünstigt ist, hängt von ihrer Art und Zielsetzung ab.
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind bestimmte Präventionsangebote bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zusätzlich zum Gehalt steuerfrei – vorausgesetzt, sie entsprechen den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention (§ 20 SGB V) und sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Maßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse durchgeführt werden, können auch dann steuerfrei sein, wenn sie über diesen Freibetrag hinausgehen. Im Fokus steht dabei die Vermeidung arbeitsbedingter Belastungen und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Die Steuerfreiheit hängt jedoch auch von der konkreten Ausgestaltung ab. Für eine verbindliche Einordnung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
Welche steuerlich begünstigten Maßnahmen konkret infrage kommen, zeigt die folgende Übersicht.
Betriebliche Gesundheitsförderung ist zwar keine Pflicht – aber ein wertvoller strategischer Hebel. Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren, profitieren langfristig von leistungsfähigen, motivierten Teams und messbaren wirtschaftlichen Vorteilen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, aber unterschiedliche Schwerpunkte haben. BGM betrachtet die Gesundheit im Unternehmen ganzheitlich und entwickelt langfristige Strategien für eine gesunde Arbeitskultur. BGF hingegen setzt direkt an – mit konkreten Maßnahmen wie Bewegungskursen, Ergonomiecoachings oder Mitarbeiterschulungen.
Kurz gesagt: Während BGM den Rahmen schafft, bringt BGF die Maßnahmen direkt zu den Mitarbeitern.
Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Diese Pflichten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG)
Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern und zu verbessern.
Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Unternehmen müssen regelmäßig analysieren, welche gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz bestehen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Wer länger als sechs Wochen krank war, hat Anspruch auf Unterstützung zur Wiedereingliederung.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bestimmte Tätigkeiten erfordern regelmäßige Gesundheitschecks zur Prävention von Erkrankungen.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen lassen sich in bestimmten Fällen auch über die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro steuerfrei finanzieren (§ 8 Abs. 2 EStG). Möglich ist das zum Beispiel bei kleineren Leistungen wie einer ergonomischen Kurzberatung, einem Check-up im Rahmen einer Rückensprechstunde oder gesundheitsfördernden Sachmitteln wie einem Faszienball. Wichtig ist: Es muss sich um echte Sachbezüge handeln – zweckgebunden, nicht auszahlbar und beim konkreten Anbieter einlösbar. Für umfassendere Maßnahmen empfiehlt sich die steuerfreie Förderung nach § 3 Nr. 34 EStG.
Unabhängig von steuerlichen Freibeträgen entscheiden sich viele Unternehmen bewusst dafür, die vollständigen Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen zu übernehmen – etwa für individuelle Ergonomieberatungen, Rückensprechstunden oder präventive Schulungen. Damit setzen sie ein klares Zeichen für Wertschätzung und Gesundheitsbewusstsein im Arbeitsalltag.
In der Praxis übernehmen manche Unternehmen nicht die gesamten Kosten, sondern unterstützen ihre Mitarbeitenden auf andere Weise – zum Beispiel durch einen Zuschuss, die Bereitstellung von Kontakten zu qualifizierten Anbietern oder durch gezielte Empfehlungen im Rahmen der internen Kommunikation. Auch Modelle mit anteiliger Beteiligung oder freiwilliger Eigenzahlung durch die Mitarbeitenden sind möglich.
Welche Maßnahme ist für Ihr Unternehmen die richtige?
Betriebliche Gesundheitsförderung:
Gesunde Rücken – gesunde Betriebe
08:30 – 17:30 Uhr (Mo-Do)
08:30 – 14:30 Uhr (Fr)