So profitieren Sie von betrieblicher Gesundheitsförderung

Vorteile für unternehmen

Gesundes Team - gesunde Zahlen

Die Ergebnisse schwarz auf weiß: weniger Ausfalltage, höhere Produktivität und ein starkes Employer Branding. Betriebliche Gesundheitsförderung ist kein reiner Kostenfaktor, sondern ein echter Erfolgshebel.

Studien zeigen, dass jeder investierte Euro im Schnitt 2,70 Euro spart – vor allem durch weniger Krankheitstage (iga.Report 40). Ein überzeugender »Return on Investment« (ROI) für alle, die nicht nur kurzfristig kalkulieren, sondern vorausschauend handeln.

Und weil Rückenbeschwerden seit Jahren zu den Hauptursachen für Fehlzeiten zählen, lohnt es sich besonders, hier genauer hinzusehen. Wer sich ein klares Bild von der aktuellen Situation im Unternehmen macht und mit passenden Maßnahmen reagiert, kann von vielen Vorteilen betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren.

Weniger Krankmeldungen

Mit gezielten Präventionsangeboten können Sie Rückenschmerzen vorbeugen und Ihr Team einsatzfähig halten.

Mehr Produktivität

Eine gesunde Arbeitsumgebung stärkt Motivation und Konzentration – mit großem Effekt auf Leistung und Qualität.

Attraktiveres Image

Eine starke Gesundheitskultur macht Sie für Fachkräfte interessanter und zeigt, dass Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiter wichtig ist.

Stärkere Bindung

Engagement und Loyalität: Wer sich gesundheitlich gut unterstützt fühlt, sorgt für Stabilität und Kontinuität.

Bessere Leistungsfähigkeit

Gesunde Mitarbeiter bleiben auch unter hohem Druck belastbarer – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Geringere Folgekosten

Rückenprobleme sind teuer für beide Seiten. Prävention senkt Behandlungsaufwand und Produktivitätsverluste dauerhaft.

Zwei Wege zur Steuerfreiheit -
so hilft der Fiskus

Ob eine Maßnahme steuerlich begünstigt ist, hängt von ihrer Art, ihrer Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung ab – also davon, wie die Maßnahme umgesetzt wird und welche Rahmenbedingungen gelten.

Nach § 3 Nr. 34 EStG sind bestimmte Präventionsangebote bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zusätzlich zum Gehalt steuerfrei – vorausgesetzt, sie entsprechen den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention (§ 20 SGB V) und sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Maßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse durchgeführt werden, können auch dann steuerfrei sein, wenn sie über diesen Freibetrag hinausgehen. Im Fokus steht dabei die Vermeidung arbeitsbedingter Belastungen und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Für eine verbindliche Einordnung empfehlen wir unbedingt die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

Hier finden Sie eine Auswahl an Maßnahmen, die steuerlich gefördert werden können:

Zertifizierte Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V

steuerfrei bis 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Voraussetzungen

Besonderheiten

Maßnahmen im überwiegend betrieblichen Interesse

steuerfrei auch über 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Voraussetzungen

Besonderheiten

Betriebliche Gesundheitsförderung ist zwar keine Pflicht – aber eine gute Investition in die Arbeitswelt von morgen. Steigende Belastungen, Fachkräftemangel und demografischer Wandel machen Prävention zu einem zentralen Zukunftsthema.

Gut zu wissen:
Rahmen, Recht und Finanzierung

BGM oder BGF?

Betriebliches Gesundheits­management (BGM) und Betriebliche Gesundheits­förderung (BGF) – zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, aber unterschiedliche Schwerpunkte haben. BGM betrachtet die Gesundheit im Unternehmen ganzheitlich und entwickelt langfristige Strategien für eine gesunde Arbeitskultur. BGF hingegen setzt direkt an – mit konkreten Maßnahmen wie Bewegungskursen, Ergonomiecoachings oder Mitarbeiterschulungen.

Kurz gesagt: Während BGM den Rahmen schafft, bringt BGF die Maßnahmen direkt zu den Mitarbeitern.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Diese Pflichten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG)
Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern und zu verbessern.

Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Unternehmen müssen regelmäßig analysieren, welche gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz bestehen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Wer länger als sechs Wochen krank war, hat Anspruch auf Unterstützung zur Wiedereingliederung.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bestimmte Tätigkeiten erfordern regelmäßige Gesundheitschecks zur Prävention von Erkrankungen.

Weitere Finanzierungs­möglichkeiten

Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

Gesundheitsfördernde Maßnahmen lassen sich in bestimmten Fällen auch über die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro steuerfrei finanzieren (§ 8 Abs. 2 EStG). Möglich ist das zum Beispiel bei kleineren Leistungen wie einer ergonomischen Kurzberatung, einem Check-up im Rahmen einer Rückensprechstunde oder gesundheitsfördernden Sachmitteln wie einem Faszienball. Wichtig ist: Es muss sich um echte Sachbezüge handeln – zweckgebunden, nicht auszahlbar und beim konkreten Anbieter einlösbar. Für umfassendere Maßnahmen empfiehlt sich die steuerfreie Förderung nach § 3 Nr. 34 EStG.

Übernahme aller Kosten durch das Unternehmen

Unabhängig von steuerlichen Freibeträgen entscheiden sich viele Unternehmen bewusst dafür, die vollständigen Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen zu übernehmen – etwa für individuelle Ergonomieberatungen, Rückensprechstunden oder präventive Schulungen. Damit setzen sie ein klares Zeichen für Wertschätzung und Gesundheitsbewusstsein im Arbeitsalltag.

Individuelle Beteiligungsmodelle

In der Praxis übernehmen manche Unternehmen nicht die gesamten Kosten, sondern unterstützen ihre Mitarbeitenden auf andere Weise – zum Beispiel durch einen Zuschuss, die Bereitstellung von Kontakten zu qualifizierten Anbietern oder durch gezielte Empfehlungen im Rahmen der internen Kommunikation. Auch Modelle mit anteiliger Beteiligung oder freiwilliger Eigenzahlung durch die Mitarbeitenden sind möglich.

Welche Maßnahme ist für Ihr Unternehmen die richtige?