

Die Ergebnisse schwarz auf weiß: weniger Ausfalltage, höhere Produktivität und ein starkes Employer Branding. Betriebliche Gesundheitsförderung ist kein reiner Kostenfaktor, sondern ein echter Erfolgshebel.
Studien zeigen, dass jeder investierte Euro im Schnitt 2,70 Euro spart – vor allem durch weniger Krankheitstage (iga.Report 40). Ein überzeugender »Return on Investment« (ROI) für alle, die nicht nur kurzfristig kalkulieren, sondern vorausschauend handeln.
Und weil Rückenbeschwerden seit Jahren zu den Hauptursachen für Fehlzeiten zählen, lohnt es sich besonders, hier genauer hinzusehen. Wer sich ein klares Bild von der aktuellen Situation im Unternehmen macht und mit passenden Maßnahmen reagiert, kann von vielen Vorteilen betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren.
Ob eine Maßnahme steuerlich begünstigt ist, hängt von ihrer Art, ihrer Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung ab – also davon, wie die Maßnahme umgesetzt wird und welche Rahmenbedingungen gelten.
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind bestimmte Präventionsangebote bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zusätzlich zum Gehalt steuerfrei – vorausgesetzt, sie entsprechen den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention (§ 20 SGB V) und sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Maßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse durchgeführt werden, können auch dann steuerfrei sein, wenn sie über diesen Freibetrag hinausgehen. Im Fokus steht dabei die Vermeidung arbeitsbedingter Belastungen und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Für eine verbindliche Einordnung empfehlen wir unbedingt die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
Hier finden Sie eine Auswahl an Maßnahmen, die steuerlich gefördert werden können:
steuerfrei bis 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, aber unterschiedliche Schwerpunkte haben. BGM betrachtet die Gesundheit im Unternehmen ganzheitlich und entwickelt langfristige Strategien für eine gesunde Arbeitskultur. BGF hingegen setzt direkt an – mit konkreten Maßnahmen wie Bewegungskursen, Ergonomiecoachings oder Mitarbeiterschulungen.
Kurz gesagt: Während BGM den Rahmen schafft, bringt BGF die Maßnahmen direkt zu den Mitarbeitern.
Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Diese Pflichten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG)
Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern und zu verbessern.
Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Unternehmen müssen regelmäßig analysieren, welche gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz bestehen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Wer länger als sechs Wochen krank war, hat Anspruch auf Unterstützung zur Wiedereingliederung.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bestimmte Tätigkeiten erfordern regelmäßige Gesundheitschecks zur Prävention von Erkrankungen.
Unabhängig von steuerlichen Freibeträgen entscheiden sich viele Unternehmen bewusst dafür, die vollständigen Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen zu übernehmen – etwa für individuelle Ergonomieberatungen, Rückensprechstunden oder präventive Schulungen. Damit setzen sie ein klares Zeichen für Wertschätzung und Gesundheitsbewusstsein im Arbeitsalltag.
In der Praxis übernehmen manche Unternehmen nicht die gesamten Kosten, sondern unterstützen ihre Mitarbeitenden auf andere Weise – zum Beispiel durch einen Zuschuss, die Bereitstellung von Kontakten zu qualifizierten Anbietern oder durch gezielte Empfehlungen im Rahmen der internen Kommunikation. Auch Modelle mit anteiliger Beteiligung oder freiwilliger Eigenzahlung durch die Mitarbeitenden sind möglich.
Welche Maßnahme ist für Ihr Unternehmen die richtige?
Betriebliche Gesundheitsförderung:
Gesunde Rücken – gesunde Betriebe