So profitieren Unternehmen von betrieblicher Gesundheitsförderung

Vorteile für unternehmen

Gesundes Team - gesunde Zahlen

Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und sehen Sie den Erfolg schwarz auf weiß! Weniger Ausfalltage, höhere Produktivität und ein starkes Employer Branding: Betriebliche Gesundheits­förderung zahlt sich aus.

Gesunde Mitarbeiter sind die Basis für jedes erfolgreiche Unternehmen. Durch die frühzeitige Steuerung gesundheitlicher Belastungen – beispielsweise durch Präventionsangebote für den Rücken – schaffen Sie ein gesundheitsbewusstes Arbeitsumfeld und entlasten Ihr Team spürbar.

Und dass sich ein solches Engagement auch finanziell rechnet, belegen sogar Studien: Jeder investierte Euro spart im Schnitt 2,70 Euro, allein durch reduzierte Fehlzeiten (iga.Report 40). Ein überzeugender »Return on Investment« (ROI) für alle, die zukunftsorientiert handeln.

Gesundheitsförderung wirkt – bei jedem Einzelnen und auf das gesamte Unternehmen.

Weniger Krankmeldungen

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen für Fehlzeiten. Mit gezielten Maßnahmen beugen Sie Beschwerden vor und stärken die Gesundheit Ihres Teams.

Mehr Produktivität

Eine gesunde Arbeitsumgebung stärkt die Motivation und Konzentration und hat damit nicht nur Einfluss auf die Leistung, sondern auch auf die Qualität.

Attraktiveres Image

Gesundheitsförderung im Unternehmen macht Sie für Fachkräfte noch interessanter. Zeigen Sie auch nach außen, dass Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiter wichtig ist!

Stärkere Bindung

Mitarbeiter, die sich gesundheitlich gut unterstützt fühlen, bleiben engagiert und dem Arbeitgeber langfristig treu. Eine starke Gesundheitskultur schafft Kontinuität.

Bessere Leistungsfähigkeit

Gesunde Mitarbeiter sorgen auch bei hoher Belastung für Verlässlichkeit und Stabilität im Arbeitsalltag – ein klarer Pluspunkt im wachsenden Wettbewerb.

Geringere Folgekosten

Rückenprobleme können teuer werden – für Betroffene und Unternehmen. Prävention senkt dauerhaft Behandlungsaufwand und Produktivitätsverluste.

Zwei Wege zur Steuerfreiheit -
so hilft der Fiskus

Ob eine Maßnahme steuerlich begünstigt ist, hängt von ihrer Art, ihrer Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung – also der tatsächlichen Umsetzung und den Rahmenbedingungen – ab.

Nach § 3 Nr. 34 EStG sind bestimmte Präventionsangebote bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zusätzlich zum Gehalt steuerfrei – vorausgesetzt, sie entsprechen den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention (§ 20 SGB V) und sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Maßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse durchgeführt werden, können auch dann steuerfrei sein, wenn sie über diesen Freibetrag hinausgehen. Im Fokus steht dabei die Vermeidung arbeitsbedingter Belastungen und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Für eine verbindliche Einordnung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

Eine Auswahl an Maßnahmen, die steuerlich gefördert werden können, haben wir für Sie zusammengestellt.

Zertifizierte Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V

steuerfrei bis 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Voraussetzungen

Besonderheiten

Maßnahmen im überwiegend betrieblichen Interesse

steuerfrei auch über 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Voraussetzungen

Besonderheiten

Betriebliche Gesundheitsförderung ist zwar keine Pflicht – aber ein wertvoller strategischer Hebel. Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren, profitieren langfristig von leistungsfähigen, motivierten Teams und messbaren wirtschaftlichen Vorteilen.

Gut zu wissen:
Rahmen, Recht und Finanzierung

BGM oder BGF?

Betriebliches Gesundheits­management (BGM) und Betriebliche Gesundheits­förderung (BGF) – zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, aber unterschiedliche Schwerpunkte haben. BGM betrachtet die Gesundheit im Unternehmen ganzheitlich und entwickelt langfristige Strategien für eine gesunde Arbeitskultur. BGF hingegen setzt direkt an – mit konkreten Maßnahmen wie Bewegungskursen, Ergonomiecoachings oder Mitarbeiterschulungen.

Kurz gesagt: Während BGM den Rahmen schafft, bringt BGF die Maßnahmen direkt zu den Mitarbeitern.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Diese Pflichten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG)
Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern und zu verbessern.

Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Unternehmen müssen regelmäßig analysieren, welche gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz bestehen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Wer länger als sechs Wochen krank war, hat Anspruch auf Unterstützung zur Wiedereingliederung.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bestimmte Tätigkeiten erfordern regelmäßige Gesundheitschecks zur Prävention von Erkrankungen.

Weitere Finanzierungs­möglichkeiten

Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

Gesundheitsfördernde Maßnahmen lassen sich in bestimmten Fällen auch über die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro steuerfrei finanzieren (§ 8 Abs. 2 EStG). Möglich ist das zum Beispiel bei kleineren Leistungen wie einer ergonomischen Kurzberatung, einem Check-up im Rahmen einer Rückensprechstunde oder gesundheitsfördernden Sachmitteln wie einem Faszienball. Wichtig ist: Es muss sich um echte Sachbezüge handeln – zweckgebunden, nicht auszahlbar und beim konkreten Anbieter einlösbar. Für umfassendere Maßnahmen empfiehlt sich die steuerfreie Förderung nach § 3 Nr. 34 EStG.

Übernahme aller Kosten durch das Unternehmen

Unabhängig von steuerlichen Freibeträgen entscheiden sich viele Unternehmen bewusst dafür, die vollständigen Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen zu übernehmen – etwa für individuelle Ergonomieberatungen, Rückensprechstunden oder präventive Schulungen. Damit setzen sie ein klares Zeichen für Wertschätzung und Gesundheitsbewusstsein im Arbeitsalltag.

Individuelle Beteiligungsmodelle

In der Praxis übernehmen manche Unternehmen nicht die gesamten Kosten, sondern unterstützen ihre Mitarbeitenden auf andere Weise – zum Beispiel durch einen Zuschuss, die Bereitstellung von Kontakten zu qualifizierten Anbietern oder durch gezielte Empfehlungen im Rahmen der internen Kommunikation. Auch Modelle mit anteiliger Beteiligung oder freiwilliger Eigenzahlung durch die Mitarbeitenden sind möglich.

Welche Maßnahme ist für Ihr Unternehmen die richtige?